Die Steuern lassen sich ab sofort im Kanton Solothurn mit der E-Rechnung bezahlen

17.09.2021

Das kantonale Steueramt bietet natürlichen Personen für Steuerrechnungen, Veranlagungsverfügungen und Steuerausscheidungen ab sofort die elektronische Rechnung an.

Das kantonale Steueramt stellt Privatpersonen für Rechnungen, Veranlagungsverfügungen und Steuerausscheidungen sowohl für die ordentlichen Einkommens- und Vermögenssteuern als auch für die Steuern auf Kapitalleistungen die E-Rechnung als Zahlungsmöglichkeit zur Verfügung. Die steuerpflichtigen Personen werden inskünftig die Wahl haben, ob sie die Steuerrechnung und die Veranlagungsverfügungen weiterhin per Post erhalten wollen oder lieber elektronisch als E-Rechnung. Dieser Service kann steuerpflichtigen juristischen Personen aktuell noch nicht angeboten werden.

Mit der E-Rechnung werden Steuerrechnungen schnell und zuverlässig auf elektronischem Weg zugestellt und der Kunde kann sie einfach und mit wenigen Mausklicks über die Plattform eBill von Postfinance bezahlen. Das Eintippen von Empfängerdaten, Betrag und Referenznummer entfällt und Tippfehler gehören der Vergangenheit an. Zudem helfen E-Rechnungen mit, Papier zu sparen und einen Beitrag für den Umweltschutz zu leisten. Mahnungen und weitere Korrespondenz erfolgen weiterhin über den Postweg. Auch Einsprachen müssen nach wie vor schriftlich über den Postweg eingereicht werden.

Mit der Einführung der E-Rechnung macht das kantonale Steueramt nach der erfolgreichen Einführung der elektronischen Steuererklärung eTax einen weiteren Schritt beim Ausbau der elektronischen Dienstleistungen.

Quelle: Steueramt Kanton Solothurn

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