Treuhand Angebot für Personengesellschaften

Buchführung und Abschlussberatung

Wir unterstützen Sie in der Buchführung und Abschlusserstellung nach Schweizer Gesetz. Bis zu einem Umsatzerlös von mindestens CHF 500'000 kann anstelle einer kaufmännischen Buchführung nach Schweizer Recht (Art. 957ff. OR) lediglich über Einnahmen und Ausgaben sowie die Vermögenslage Buch geführt werden (sogenanntes Milchbüchlein). Gerne helfen wir Ihnen bei Fragen zu Lohn und Sozialbeiträgen.

Steuerberatung

Als Gesellschafter einer Personengesellschaft beraten wir Sie im Zusammenhang mit dem Ausfüllen Ihrer privaten Steuererklärung und zeigen Ihnen Optimierungspotentiale auf. Im Rahmen der Mehrwertsteuerabrechnung füllen wir für Sie die entsprechenden Formulare aus oder unterstützen Sie dabei.

Unternehmensberatung

Wir beraten Sie in Zusammenhang mit Umwandlungen von Personengesellschaften in Kapitalgesellschaften (AG und GmbH), Akquisitionen oder auch Veräusserungen.