Treuhand Angebot für Vereine und Stiftungen

Buchführung und Abschlussberatung

Wir unterstützen Sie in der Buchführung und Abschlusserstellung.

Die Buchführung einer Stiftung und eines Vereins richtet sich sinngemäss nach den Vorschriften des Obligationenrechts über die kaufmännische Buchführung und Rechnungslegung.

Vereine und Stiftungen, die nicht verpflichtet sind, sich ins Handelsregister eintragen zu lassen und Stiftungen, die nach Artikel 83b Absatz 2 ZGB von der Pflicht zur Bezeichnung einer Revisionsstelle befreit sind, müssen lediglich über die Einnahmen und Ausgaben sowie über die Vermögenslage Buch führen.

Personalvorsorgestiftungen sind verpflichtet, die Vorgaben von Swiss GAAP FER einzuhalten.

Wirtschaftsprüfung

Als zugelassene Revisionsexperten prüfen wir die Jahresrechnung von Stiftungen und Vereinen in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Bestimmungen und den Schweizerischen Prüfungsstandards für eingeschränkte und ordentliche Revisionen.

Steuerberatung

Wir beraten Sie bei der jährlichen Steuerdeklaration und begleiten Sie auf dem Weg zu einer allfälligen Steuerbefreiung.

Unternehmensberatung

Wir unterstützen Sie im Rahmen der Errichtung einer Stiftung und der Gründung eines Vereins und helfen Ihnen in der anschliessenden Organisation der Stiftung, resp. des Vereins.