Fahrradpauschale als zusätzlichen Berufskostenabzug für Pendler

20.10.2017

Ein Zürcher Pendler benutzt bis zu seiner Bahnhofhaltestelle jeweils das Fahrrad und anschliessend die S-Bahn bis zu seinem Arbeitsort. In der Steuererklärung können die Fahrkosten an den Arbeitsweg bei den Berufsauslagen in Abzug gebracht werden. Im Normalfall sind dies die Kosten für die öffentlichen Verkehrsmittel oder unter gewissen Umständen auch die Kilometer-Fahrkosten für das private Motorfahrzeug.

In jenem Fall hat der Pendler in seiner Steuererklärung einerseits die Abonnementskosten für die öffentlichen Verkehrsmittel und andererseits die Fahrradpauschale von CHF 700.- in Abzug gebracht. Da es jedoch vom Wohnort des Pendlers bis zur Bahnhaltestelle parallel eine Busverbindung gibt, welche mit dem Abonnement ebenfalls genutzt werden könnte, hat die Steuerverwaltung den Abzug der Fahrradkosten von CHF 700.- nicht akzeptiert.

Mit Bundesgerichtsentscheid vom 21. September 2017 ist der Abzug der Fahrradkosten zu gewähren. Das Bundesgericht stellt sich auf den Standpunkt, dass das Gesetz offen lässt, auf welche Weise der Berufsweg zurückgelegt wird, zumal es ohnehin nicht Sache des Steuerrechts sein kann, Vorschriften zur Gestaltung des Berufswegs zu machen.