Verlängerung der Übergangsfrist zur Erstellung eines Basisinformationsblatts

10.08.2021

Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) wird dem Bundesrat beantragen, die Übergangsfrist zur Erstellung eines Basisinformationsblatts für komplexe Finanzinstrumente um sechs Monate zu verlängern.

Am 1. Januar 2020 ist das Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) in Kraft getreten. Dieses sieht unter anderem vor, dass die Ersteller eines komplexeren Finanzinstruments, das Privatkundinnen und -kunden angeboten wird, ein sogenanntes Basisinformationsblatt zu erstellen haben. Die Pflicht gilt ab dem 1. Januar 2022. Diese Übergangsfrist steht im Einklang mit der geltenden Regelung in der EU für die Ablösung des UCITS-KIID durch das PRIIPS-KID.

Im Frühsommer 2021 hat die EU-Kommission dem EU-Rat und dem EU-Parlament vorgeschlagen, das UCITS-KIID sechs Monate später als ursprünglich geplant, also erst per 1. Juli 2022 durch das PRIIPS-KID abzulösen. Aus Gründen der Gleichbehandlung und um unverhältnismässigen Aufwand für die Ersteller von Finanzinstrumenten zu vermeiden, aber auch um Verwirrung der Anlegerinnen und Anleger vorzubeugen, wird das EFD dem Bundesrat beantragen, die geltende Übergangsfrist zur Erstellung eines Basisinformationsblatts für sämtliche Finanzinstrumente ebenfalls um sechs Monate zu verlängern. Bis zum 30. Juni 2022 können für Effektenfonds und übrige Fonds für traditionelle Anlagen, Immobilienfonds und strukturierte Produkte folglich anstelle von Basisinformationsblättern weiterhin die wesentlichen Informationen für die Anlegerinnen und Anleger bzw. vereinfachte Prospekte nach den bisherigen Vorschriften der Kollektivanlagengesetzgebung erstellt und veröffentlicht werden.

Diese Verlängerung der Übergangsfrist bedarf einer Anpassung der Artikel 110 und 111 der Finanzdienstleistungsverordnung (FIDLEV) und von Artikel 144 Absätze 1 und 5 der Kollektivanlagenverordnung (KKV). Mit dem bundesrätlichen Entscheid über diese Verordnungsanpassung ist voraussichtlich im November 2021 zu rechnen. Um der Branche grössere Planungssicherheit zu gewähren, kommuniziert das EFD bereits zum heutigen Zeitpunkt.

Quelle: Schweizerische Eidgenossenschaft

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