Sozialversicherungsbeiträge ab 01.01.2022

19.01.2022

Ab dem 1. Januar 2022 gelten folgende Sozialversicherungsbeiträge:

  Arbeitgeber Arbeitnehmer Total
AHV 4.35% 4.35% 8.7%
IV 0.7% 0.7% 1.4%
EO 0.25% 0.25% 0.5%
Total AHV/IV/EO 5.3% 5.3% 10.6%

 

Des Weiteren ist die Einzahlung in die Säule 3a für Erwerbstätige gleich geblieben.
Diese beträgt für Erwerbstätige mit 2. Säule höchstens CHF 6'883 und für Erwerbstätige ohne 2. Säule
maximal 20% des Erwerbseinkommens, aber höchstens CHF 34'416.

Zudem gab es keine Änderungen im Bereich der Beiträge von Selbstständigerwerbenden.

   

Ihr Berater in Solothurn

Mark Rüfenacht steht Ihnen bei Fragen gerne unter 032 613 20 30 oder mark.ruefenacht(at)wadsack.ch zur Verfügung.