Sozialversicherungsbeiträge ab 01.01.2022
19.01.2022
Ab dem 1. Januar 2022 gelten folgende Sozialversicherungsbeiträge:
Arbeitgeber | Arbeitnehmer | Total | |
AHV | 4.35% | 4.35% | 8.7% |
IV | 0.7% | 0.7% | 1.4% |
EO | 0.25% | 0.25% | 0.5% |
Total AHV/IV/EO | 5.3% | 5.3% | 10.6% |
Des Weiteren ist die Einzahlung in die Säule 3a für Erwerbstätige gleich geblieben.
Diese beträgt für Erwerbstätige mit 2. Säule höchstens CHF 6'883 und für Erwerbstätige ohne 2. Säule
maximal 20% des Erwerbseinkommens, aber höchstens CHF 34'416.
Zudem gab es keine Änderungen im Bereich der Beiträge von Selbstständigerwerbenden.
Ihr Berater in Solothurn
Mark Rüfenacht steht Ihnen bei Fragen gerne unter 032 613 20 30 oder mark.ruefenacht(at)wadsack.ch zur Verfügung.