Sozialversicherungsbeiträge ab 01.01.2021

18.12.2020

In der Volksabstimmung vom 27. September 2020 ist die Einführung des Vaterschaftsurlaubs gutgeheissen worden. Der Bundesrat hat beschlossen, die Änderung per 1. Januar 2021 in Kraft zu setzen. Damit steigen die EO-Beiträge.

  Arbeitgeber Arbeitnehmer Total
AHV 4.35% 4.35% 8.7%
IV 0.7% 0.7% 1.4%
EO neu (bisher) 0.25% (0.225%) 0.25% (0.225%) 0.5% (0.45%)
Total AHV/IV/EO neu (bisher) 5.3% (5.275%) 5.3% (5.275%) 10.6% (10.55%)

 

Des Weiteren beträgt die Einzahlung in die Säule 3a für Erwerbstätige mit 2. Säule neu höchstens
CHF 6'883 und für Erwerbstätige ohne 2. Säule maximal 20% des Erwerbseinkommens, aber höchstens CHF 34'416.

Zudem wurden Änderungen im Bereich der Beiträge von Selbstständigerwerbenden, der AHV-Altersrente sowie der beruflichen Vorsorge vorgenommen.

Ihr Berater in Solothurn

Mark Rüfenacht steht Ihnen bei Fragen gerne unter 032 613 20 30 oder mark.ruefenacht(at)wadsack.ch zur Verfügung.