Mehrwertsteuer Onlinepflicht

07.12.2023

Anmelden und Abrechnen der Mehrwertsteuer erfolgen ab dem 1. Januar 2024 in der Regel elektronisch. Gestützt auf das Bundesgesetz über die Mehrwertsteuer, Art. 65a, kann der Bundesrat das elektronische Verfahren vorschreiben. Die Verordnung zur Umsetzung tritt auf den 1. Januar 2024 in Kraft. Unternehmen, die ihre Eingaben an die ESTV in Papierform erledigen, wird eine Übergangsfrist von einem Jahr gewährt, um die elektronische Abwicklung umzusetzen. Ab dem 1. Januar 2025 müssen alle MWST-pflichtigen Unternehmen die MWST via ePortal anmelden und abrechnen.

Wie kann ich weiterhin ein Papierformular für die Abrechnung der MWST bestellen?

Während der Übergangsfrist können Sie weiter mit der Papierabrechnung die MWST deklarieren, falls sie heute die online MWST-Abrechnung noch nicht verwenden. Mit dem Versand des Abrechnungscodes erhalten Sie ein separates Bestellformular. Bitte füllen Sie dieses aus und senden Sie es per Post zurück an die ESTV (keine E-Mails, Telefon oder Fax). Sie erhalten dann die Papierabrechnung per Post. Dieser Vorgang muss für jede neue Abrechnungsperiode wiederholt werden.

Bis wann kann ich ein Papierformular für die Abrechnung der MWST bestellen?

Das letzte Bestellformular für eine Papierabrechnung liegt dem Versand des Abrechnungscodes Ende November 2024 bei.

Ich will vom Papierformular auf die elektronische Variante wechseln. Was muss ich tun?

Besuchen Sie das ePortal. Im ePortal finden Sie die MWST-Abrechnung unter «MWST abrechnen». Es stehen Ihnen zwei Möglichkeiten zur Wahl:

  1. MWST-Abrechnung pro: Dies ist die Vollversion mit allen zurzeit verfügbaren Funktionalitäten und Dienstleistungen.
  2. MWST-Abrechnung easy: Diese Online-Abrechnung verfügt über ein einfaches Gastlogin. Zudem können Steuervertreter optional Gebrauch von der Deklarationsfreigabe machen. Die Deklarationsfreigabe ist ein Dokument, das die steuerpflichtige Person – zur Bestätigung der elektronisch eingereichten Abrechnung des Steuervertreters – unterzeichnet und der ESTV per Post einreicht.

Es gibt zwei Möglichkeiten, um die MWST elektronisch abzurechnen. Welche passt für mich?

Unter MWST online abrechnen finden Sie die Gegenüberstellung von MWST-Abrechnung pro und MWST-Abrechnung easy. Wir empfehlen Ihnen MWST-Abrechnung pro, damit Sie von allen Dienstleistungen profitieren können.

Quelle: Eidgenössische Steuerverwaltung

Für die Aktualität und Vollständigkeit kann keine Gewähr übernommen werden.

Ihr Berater in Solothurn

Mark Rüfenacht steht Ihnen bei Fragen gerne unter 032 613 20 30 oder mark.ruefenacht(at)wadsack.ch zur Verfügung.