Härtefallmassnahmen

19.01.2021

Der Kanton Solothurn unterstützt seit 1. Januar 2021 die von der Corona-Pandemie besonders stark betroffenen Unternehmen. Insbesondere Unternehmen der Eventbranche, Gastronomie, Hotellerie, aber auch Schausteller, Dienstleister der Reisebranche und touristische Betriebe haben infolge der von den Behörden verordneten Massnahmen zur Eindämmung des Coronavirus unverschuldet massive Umsatzeinbussen zu verzeichnen.

Aktuelle Hinweise (19. Januar 2021)

Der zweite Lockdown erhöht den Druck auf Gewerbe, Gastronomie und weitere von der Corona-Pandemie stark betroffene Branchen. Aus diesem Grund folgt der Kanton Solothurn dem Bund und lockert die Anspruchsvoraussetzungen im Härtefallprogramm erheblich. Die Hilfsgelder fliessen damit grossflächiger und schneller.

Der Regierungsrat hat seine Verordnung über Härtefallmassnahmen für Unternehmen im Zusammenhang mit Covid-19 (Härtefallverordnung-SO) am 19. Januar 2021 angepasst, um die dringend benötigte Unterstützung der Betriebe infolge des Coronavirus auszubauen. Mit diesen Anpassungen reagiert der Kanton Solothurn auf die zu erwartenden Umsatzrückgänge im Jahr 2021 und erleichtert den Unternehmen, die ihren Betrieb auf behördliche Anordnung schliessen mussten, den Zugang zu den Härtefallmassnahmen.

Die wichtigsten Anpassungen:

  • Höhere Härtefallbeiträge: neu max. 20 Prozent des Jahresumsatzes bzw. max. 200'000 Franken.
  • Unternehmen, die seit dem 1. November 2020 während mindestens 40 Kalendertagen behördlich geschlossen wurden, gelten automatisch als Härtefälle.
  • Unternehmen können als Bemessungsgrundlage den Umsatz der letzten 12 Monate anstelle des Jahresumsatzes 2020 verwenden.
  • Vereinfachter Antragsprozess: Das angepasste Online-Formular steht ab dem 20. Januar 2021 zur Verfügung.
  • Der Nachweis für die Überlebensfähigkeit entfällt.
  • Der Kanton Solothurn erlässt die Jahresumsatzgebühren im Gastgewerbe für das Jahr 2021 vollumfänglich.
  • Der Fokus liegt aktuell auf der Auszahlung der Härtefallbeiträge. Gesuche um Bürgschaften können zu einem späteren Zeitpunkt eingereicht werden.

WICHTIG: Die aktualisierte Checkliste, die Vorlage für die Fixkosten-Übersicht sowie das aktualisierte Online-Gesuchsformular stehen ab 20. Januar 2021 zur Verfügung.

Ihr Berater in Solothurn

Mark Rüfenacht steht Ihnen bei Fragen gerne unter 032 613 20 30 oder mark.ruefenacht(at)wadsack.ch zur Verfügung.