Familienergänzende Kinderbetreuung: Bundesrat beantragt Krediterhöhung

09.03.2021

Die 100 Mio. Franken, die für das Förderprogramm des Bundes für familienergänzende Kinderbetreuung gesprochen wurden, reichen nicht. Wegen der vielen Gesuche der Kantone um eine Bundesbeteiligung ist der zur Verfügung gestellte Kredit überschritten worden. Um die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit zu fördern, hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 5. März 2021 beschlossen, dem Parlament eine Erhöhung des Kredits um 80 Millionen Franken zu beantragen.

Der Bund kann seit dem 1. Juli 2018 gestützt auf das Bundesgesetz über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung (KBFHG, SR 861) jene Kantone und Gemeinden während drei Jahren mit Finanzhilfen unterstützen, welche die Kosten der Eltern für die familienergänzende Kinderbetreuung senken. Zudem kann er Projekte fördern, mit denen Betreuungsangebote besser auf die Bedürfnisse berufstätiger Eltern ausgerichtet werden. Diese zwei neuen Finanzhilfen sind auf 5 Jahre befristet, d.h. sie enden am 30. Juni 2023.

Die für die Finanzhilfen nötigen Mittel wurden von der Bundesversammlung in Form eines 5-jährigen Verpflichtungskredits in der Höhe von 96,8 Mio. Franken bereitgestellt. Die Nachfrage nach den neuen Finanzhilfen ist so hoch, dass der zur Verfügung stehende Verpflichtungskredit nicht ausreicht. Bisher haben 11 Kantone ein Gesuch eingereicht, mit denen Finanzhilfen in der Höhe von rund 125 Mio. Franken beantragt werden. Weitere Gesuche sind in Vorbereitung. Deshalb hat der Bundesrat beschlossen, dem Parlament eine Krediterhöhung um 80 Millionen Franken zu beantragen, so dass alle Gesuche bewilligt werden können und eine Gleichbehandlung aller Kantone gewährleistet ist.

Die Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit ist prioritäres familienpolitisches Ziel des Bundesrates. Wegen der – auch im internationalen Vergleich – tiefen Subventionen der öffentlichen Hand sind die Betreuungskosten für erwerbstätige Eltern in der Schweiz hoch und belasten die Familienbudgets über Gebühr. Daraus resultiert ein starker Abhalteeffekt für Zweitverdienende (meistens die Mütter), erwerbstätig zu sein oder das Erwerbspensum zu erhöhen. Die Senkung der Betreuungskosten für erwerbstätige Eltern ist deshalb ein effektives Instrument, die Vereinbarkeit zu fördern und den Fachkräftemangel zu bekämpfen.

Quelle: Schweizerische Eidgenossenschaft

Ihr Berater in Solothurn

Mark Rüfenacht steht Ihnen bei Fragen gerne unter 032 613 20 30 oder mark.ruefenacht(at)wadsack.ch zur Verfügung.