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Wir unterstützen Sie im Rahmen der jährlichen Steuererklärung für den Kanton Solothurn und den Kanton Bern und helfen Ihnen bei der Analyse Ihrer Steuersituation sowie zeigen im Rahmen einer langfristig angelegten Steuerplanung allfällige Optimierungspotentiale auf.

Solothurner und Berner Steuererklärung

Unkompliziert verlängern wir auf Ihren Wunsch die Frist zur Einreichung der Solothurner und Berner Steuerformulare. Sie erhalten eine Checkliste für das Zusammenstellen der Steuerunterlagen. Daraufhin füllen wir Ihre Steuerformulare für den Kanton Solothurn und den Kanton Bern aus. Nach Erlass Ihrer definitiven Veranlagung und Ihrer Steuerrechnungen kontrollieren wir diese, informieren Sie über mögliche Anpassungen der Steuerbehörden und geben eine Empfehlung bezüglich einer Einsprache ab.

Steuerplanung im Kanton Solothurn und Kanton Bern

Gerne analysieren wir Ihre steuerliche Ausgangslage und identifizieren Optimierungspotentiale. Ebenfalls unterstützen wir Sie in Ihrer langfristigen Steuerplanung. Wir schätzen die Auswirkungen eines Einkaufs in die Pensionskasse, einer Einzahlung in die Säule 3a, eines Kaufs einer Liegenschaft oder der Renovation einer Liegenschaft auf Ihre Steuerbelastung ab.

Die Steuerplanung umfasst nicht nur die Einkommens- und Vermögenssteuern, wir beantworten auch Ihre Fragen zu Grundstückgewinnsteuern, Erbschafts- und Schenkungssteuern sowie Rückforderungen von ausländischen Verrechnungssteuern.

Grundstückgewinnsteuer Solothurn

Wir unterstützen Sie gerne beim Ausfüllen der Steuererklärung für die Grundstückgewinnsteuer, beraten im Zusammenhang mit der Übertragung von Grundstücken in Folge von Erbgang, Erbvorbezug und Schenkungen sowie Ersatzbeschaffungen, Rentensatzbesteuerung und Umstrukturierungen.

Grundstückgewinnsteuer Bern

Wir helfen beim Ausfüllen der Deklaration zur Grundstückgewinnsteuer und beraten im Zusammenhang mit Erbgang, Erbvorbezug und Schenkung sowie im Zuge von Umstrukturierungen und Ersatzbeschaffungen.

Vorsorgeplanung

Bei der Vorsorgeplanung sind steuerplanerische Elemente zu berücksichtigen. Einkauf in die Pensionskasse, das Abwägen von Kapitalbezug und Rente sowie das Sparen über die dritte Säule sind diesbezüglich wichtige Beispiele.

Fristenverlängerung

Die Steuerbehörde des Kanton Solothurn hat eine Steuerpraxis veröffentlicht. Natürliche Personen können die Fristen bis zum 31. Juli des Folgejahres gebührenfrei und bis zum 30. November des Folgejahres gegen eine Gebühr erstrecken.

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme

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    Anna Bussmann, Leiterin Steuerberatung

    dipl. Steuerexpertin / Rechtsanwältin / CAS in MWST / M.A. HSG  

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