Swiss GAAP FER 21 – überarbeite Fachempfehlungen gültig ab 1.1.2016

Non-Profit-Organisationen welche ihre Jahresrechnung nach dem Standard von Swiss GAAP FER erstellen (FER 21), sind von den seit 1.1.2016 in Kraft getretenen Änderungen betroffen. Die vom FER-Fachausschuss vorgenommen Änderungen tangieren weniger die Bewertungs- und Bilanzierungsgrundsätze, sondern mehr die Darstellungs- und Offenlegungspflichten.

Ziel der Überarbeitung der Swiss GAAP FER 21 Fachempfehlung war es, die Empfehlung zu straffen und besser in den modularen Aufbau der Swiss GAAP FER Standards einzubetten.

Die Änderung betreffen insbesondere folgende Themenkreise:

  • Ausweis der Entschädigungen an leitende Organe,
  • Ausweis von unentgeltlichen Zuwendungen,
  • eine Präzisierung der Definition und der Darstellung von Fonds im Organisationskapital respektive Fondskapitals,
  • Informationen über die Veränderung des Kapitals,
  • Vorgaben zur Mindestgliederung der Betriebsrechnung,
  • Anpassungen der offenzulegenden Angaben im Leistungsbericht.

weitere Auskunft

Cyril Heer steht Ihnen bei Fragen gerne unter 032 613 20 30 oder cyril.heer(at)wadsack.ch zur Verfügung.