Zinssätze / Höchstabzüge Säule 3a bei der Direkten Bundessteuer DBST

15.11.2021

Das Eidgenössische Finanzdepartement hat entschieden, für das Kalenderjahr 2022 die Zinssätze im Vergleich zum Vorjahr teilweise anzupassen. Die Höchstabzüge der Säule 3a im Steuerjahr 2022 bleiben unverändert.

Zinsen direkte Bundessteuer

Ab Jahr Vergütungszins Verzugs-/Rückerstattungszins  
2017 0.0% 0.3%  
2018 0.0% 0.3%  
2019 0.0% 0.3%  
2020 0.0% 0.3%  
2021 0.0% 0.3%  
2022 0.0% 0.4%  


Bis 31.12.2021 sind die Zinssätze im Anhang zur Verordnung des EFD über Fälligkeit und Verzinsung der direkten Bundessteuer (SR 642.124) festgelegt. Ab 1.1.2022 gelten für die direkte Bundessteuer die Zinssätze gemäss Anhang zur Verordnung des EFD über die Verzugs- und die Vergütungszinssätze auf Abgaben und Steuern (AS 2021 432).

Kalkulatorischer Zinssatz Eigenkapital

Ab Jahr Zinssatz    
2020 0.0%    
2021 0.0%    


Der kalkulatorische Zinssatz auf dem Sicherheitseigenkapital entspricht gemäss Artikel 25abis StHG der Rendite von zehnjährigen Bundesobligationen am letzten Handelstag des dem Beginn der Steuerperiode vorangegangen Kalenderjahres. Bei negativer Rendite beträgt der Zinssatz 0 Prozent.

Höchstabzüge Säule 3a

Ab Jahr Für Steuerpflichtige mit 2. Säule Für Steuerpflichtige ohne 2. Säule  
2017 CHF 6'768 CHF 33'840  
2018 CHF 6'768 CHF 33'840  
2019 CHF 6'826 CHF 34'128  
2020 CHF 6'826 CHF 34'128  
2021 CHF 6'883 CHF 34'416  
2022 CHF 6'883 CHF 34'416  


Die Höchstabzüge bilden zugleich die massgeblichen Einzahlungslimiten. Aufrundungen bei der Einzahlung sind nicht zulässig.

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