Zinssätze direkte Bundessteuer / Höchstabzüge Säule 3a für 2019

02.12.2018

Zinssätze direkte Bundessteuer für das Kalenderjahr 2019

Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) hat am 12. Oktober 2018 entschieden, für das Kalenderjahr 2019 die Zinssätze im Vergleich zum Vorjahr unverändert zu belassen. Die Zinssätze werden im Anhang zur Verordnung vom 10. Dezember 1992 über Fälligkeit und Verzin-sung der direkten Bundessteuer publiziert und lauten wie folgt: 

  • Verzugs- und Rückerstattungszins 3 % 
  • Vergütungszins für Vorauszahlungen 0 %

Höchstabzüge Säule 3a im Steuerjahr 2019

Nach Artikel 7 Absatz 1 der Verordnung vom 13. November 1985 über die steuerliche Abzugsfähigkeit der Beiträge an anerkannte Vorsorgeformen (BVV3) sind Beiträge an anerkannte Vor-sorgeformen bis jährlich 8 Prozent (Bst. a) bzw. 40 Prozent (Bst. b) des oberen Grenzbetrages nach Artikel 8 Absatz 1 des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) abziehbar.

Der Bundesrat hat die Grenzbeträge der beruflichen Vorsorge mit Wirkung ab dem 1. Januar 2019 angepasst. Der obere Grenzbetrag wurde von Fr. 84 600.- auf Fr. 85 320.- erhöht. Damit gelten für den Steuerabzug im Rahmen der gebunden Selbstvorsorge (Säule 3a) folgende Höchstabzüge:

  • Höchstabzug Säule 3a für Steuerpflichtige mit 2. Säule Fr. 6 826.-
  • Höchstabzug Säule 3a für Steuerpflichtige ohne 2. Säule Fr. 34 128.-

Die Höchstabzüge bilden zugleich die massgeblichen Einzahlungslimiten. Aufrundungen bei der Einzahlung sind nicht zulässig.

Quelle: ESTV

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