Vorbezug Gemeindesteuer 2020 Stadt Solothurn

05.03.2020

Grundlage

Für die Berechnung des Vorbezuges ist die letzte definitive Rechnung massgebend. Liegt für Sie beim Druck der Vorbezugsrechnungen noch keine definitive Gemeindesteuer-Rechnung vor, wird die letzte provisorische als Basis verwendet.

Einzahlungsscheine

Dem Vorbezug liegen vier Einzahlungsscheine bei. Ein Einzahlungsschein lautet auf den Gesamtbetrag des Vorbezuges. Weitere drei sind für die Ratenzahlung bestimmt und lauten auf je einen Drittel des gesamten Steuerbetrages. Verwenden Sie bitte ausschliesslich die von der Steuerverwaltung erstellten Einzahlungsscheine.

Zahlungstermine

Die Vorbezugsrechnung der Gemeindesteuern ist am 31. August fällig.

Zahlungen, die vor dem Zahlungstermin eingehen, werden zu Ihren Gunsten verzinst. Haben Sie auf Grund der Steuerrechnung zu viel bezahlt, wird der überschüssige Betrag nach Vorliegen der definitive Veranlagung inklusiv Zinsen zurückerstattet. Freiwillige Zahlungen werden nicht verzinst. Erfolgt keine Zahlung bis zum Zahlungstermin, so wird der Steuerpflichtige gemahnt.

Steuerbeträge, die nach dem Zahlungstermin in Rechnung gestellt werden, sind innert 30 Tagen zahlbar.

Zinssätze

Vergütungszins bei Vorauszahlung 0.25 % bis 31.08.2020
Verzugszins bei verspäteter Zahlung 5.00 % ab 01.09.2020
Rückerstattungszins auf zu viel bezahlten Steuern 0.25 % ab 01.09.2020

Personalsteuer

Jede volljährige Person entrichtet eine Personalsteuer von CHF 20.00. Verheiratete bezahlen deshalb zwei Personalsteuern.

Änderung der finanziellen Verhältnisse

Falls Ihre Vorbezugsrechnung wesentlich zu hoch oder zu tief ist, nehmen Sie mit den Einwohnerdiensten Kontakt auf oder laden Sie das Formular „Angaben für den Vorbezug“ auf der Homepage der Stadt Solothurn herunter.

Beachten Sie: Anpassungen können nur bis 31. Oktober vorgenommen werden.

Ihr Steuerberater in Solothurn

Mark Rüfenacht steht Ihnen für ein Beratungsgespräch gerne unter 032 613 20 30 oder mark.ruefenacht(at)wadsack.ch zur Verfügung.