Steueramt Kanton Solothurn: QR-Rechnung; ESR Einzahlungsscheine ab 30. September 2022 ungültig

11.08.2022

Das Steueramt Kanton Solothurn informiert darüber, dass aufgrund der Einführung der neuen QR-Rechnung ab dem 30.9.2022 keine alten ESR-Einzahlungsscheine mehr verwendet werden können. Dies betrifft auch Daueraufträge, welche im e-Banking mit den ESR-Daten erfasst wurden. Diese müssen gelöscht und mit den Daten des QR-Zahlteils neu erfasst werden. 
Falls Sie noch alte Einzahlungsscheine bzw. Daueraufträge haben, die Sie nach Ende August noch verwenden bzw. ausführen möchten, können Sie beim Steueramt ein neues QR-Zahlteil in Papier oder für die Anpassung von Daueraufträgen auch elektronisch in PDF anfordern. Sie können das Steueramt 7/24 über das Kontaktformular oder per Mail an die Mailadresse steuerbezug.so@fd.so.ch erreichen, telefonisch sind sie zu den Geschäftszeiten unter der Nummer 032 627 88 00 erreichbar.

Quelle: Steueramt des Kantons Solothurn

Ihr Steuerberater in Solothurn

Mark Rüfenacht steht Ihnen für ein Beratungsgespräch gerne unter 032 613 20 30 oder mark.ruefenacht(at)wadsack.ch zur Verfügung.