Steueramt Kanton Solothurn: QR-Rechnung; ESR Einzahlungsscheine ab 30. September 2022 ungültig
11.08.2022
Das Steueramt Kanton Solothurn informiert darüber, dass aufgrund der Einführung der neuen QR-Rechnung ab dem 30.9.2022 keine alten ESR-Einzahlungsscheine mehr verwendet werden können. Dies betrifft auch Daueraufträge, welche im e-Banking mit den ESR-Daten erfasst wurden. Diese müssen gelöscht und mit den Daten des QR-Zahlteils neu erfasst werden.
Falls Sie noch alte Einzahlungsscheine bzw. Daueraufträge haben, die Sie nach Ende August noch verwenden bzw. ausführen möchten, können Sie beim Steueramt ein neues QR-Zahlteil in Papier oder für die Anpassung von Daueraufträgen auch elektronisch in PDF anfordern. Sie können das Steueramt 7/24 über das Kontaktformular oder per Mail an die Mailadresse steuerbezug.so@fd.so.ch erreichen, telefonisch sind sie zu den Geschäftszeiten unter der Nummer 032 627 88 00 erreichbar.
Ihr Steuerberater in Solothurn
Mark Rüfenacht steht Ihnen für ein Beratungsgespräch gerne unter 032 613 20 30 oder mark.ruefenacht(at)wadsack.ch zur Verfügung.