Neue steuerliche Abzüge für Hausbesitzer im Kanton Solothurn

31.07.2019

Der Regierungsrat hat am 02. Juli 2019 Anpassungen im kantonalen Steuergesetz an neues Bundesrecht zu Handen des Kantonsrates verabschiedet. Neu sollen Rückbaukosten im Hinblick auf einen Ersatzneubau abziehbar sein. Dabei wird der Ersatz von energetisch veralteten Gebäude durch neue Gebäude mit energieeffizienten Gebäudehüllen gefördert. Investitionskosten für Energiesparen und Umweltschutz sowie Rückbaukosten sollen zudem auf die nachfolgenden zwei Steuerperioden übertragbar sein. Die neuen Abzüge gelten ab der Steuerperiode 2020.

Quelle: Steuerverwaltung Kanton Solothurn

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