Eidgenössisches Finanzdepartement passt Steuertarife und -abzüge an Teuerung an

06.09.2023

Zum Ausgleich der Folgen der kalten Progression passt das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) die Tarife und Abzüge bei der direkten Bundessteuer ab dem Steuerjahr 2024 an.

Die gesetzlich vorgeschriebene Anpassung stellt sicher, dass Steuerpflichtige wegen der Teuerung keine höhere Steuerbelastung tragen müssen, wenn ihre Kaufkraft gleichgeblieben ist. Ab dem Steuerjahr 2024 steigen u. a. der Kinderabzug und der Unterstützungsabzug auf je 6700 Franken (bisher 6600 Franken). Zudem können Personen, die sich in Ausbildung befinden, neu 200 Franken mehr (max. 12 900 Franken) für die Kosten der berufsorientierten Aus- und Weiterbildung abziehen.

Der Ausgleich der kalten Progression führt zu Anpassungen über alle Tarifstufen. Ehepaare zahlen neu Steuern ab einem steuerbaren Einkommen von 29 300 Franken (bisher 28 800 Franken). Der Höchstsatz wird neu ab einem steuerbaren Einkommen von 928 700 Franken erreicht (bisher 912 600 Franken).

Die Anpassung erfolgt ab dem Steuerjahr 2024 und wird erstmals für die Steuererklärung im Jahr 2025 relevant. Die Teuerung seit dem letzten Ausgleich der kalten Progression im Jahr 2023 beträgt 1,76 Prozent.

Quelle: Der Bundesrat

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