Bundesrat setzt die Änderung der Mehrwertsteuerverordnung zu elektronischen Verfahren in Kraft

16.06.2023

Das Anmelden und Abrechnen bei der Mehrwertsteuer (MWST) soll künftig ausschliesslich elektronisch erfolgen. Dies hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 16. Juni 2023 beschlossen. Die Änderung der Mehrwertsteuerverordnung soll am 1. Januar 2024 in Kraft treten.

Am 1. Januar 2022 ist Artikel 65a des Bundesgesetzes über die Mehrwertsteuer in Kraft getreten. Die Bestimmung sieht vor, dass der Bundesrat die elektronische Durchführung von Verfahren nach dem Mehrwertsteuergesetz vorschreiben kann.

Die überwiegende Mehrheit der Unternehmen verkehrt schon heute elektronisch mit der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV). Stand Ende 2022 erfolgten bei der Mehrwertsteuer die Anmeldungen praktisch zu 100%, die Abrechnungen zu rund 96% und die Korrekturen der Abrechnungen zu rund 70% elektronisch. Das zeigt, dass die Nutzung des Portals vorteilhafter ist als die Anmeldung oder Abrechnung auf Papier. Daher hat der Bundesrat entschieden, die Änderung der Mehrwertsteuerverordnung zu elektronischen Verfahren per 1. Januar 2024 in Kraft zu setzen.

Die Stellungnahmen anlässlich der Vernehmlassung waren mehrheitlich positiv. Einzelne forderten eine Übergangsfrist für den Wechsel zur Online-Abrechnung und eine Regelung bei Systemausfällen oder lehnten die Portalpflicht grundsätzlich ab.

Die Verordnung sieht daher vor, dass jenen Unternehmen, die ihre Eingaben an die ESTV nach wie vor in Papierform erledigen, eine Übergangsfrist von einem Jahr gewährt wird, damit sie die Umstellung auf die elektronische Abwicklung an die Hand nehmen zu können. In den Erläuterungen zur Verordnung wird zudem das Verfahren dargelegt, wenn der Zugang zum Portal aus Gründen, die beim Betreiber oder bei der Betreiberin des Portals liegen, vorübergehend nicht erfolgen kann.

Quelle: Der Bundesrat

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