Ausgleich der kalten Progression: EFD passt Tarife und Abzüge an

21.09.2022

Zum Ausgleich der Folgen der kalten Progression passt das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) die Tarife und Abzüge bei der direkten Bundessteuer ab dem Steuerjahr 2023 an.

Die Anpassung stellt sicher, dass Steuerpflichtige wegen der Teuerung keine höhere Steuerbelastung tragen müssen, wenn ihre Kaufkraft gleich geblieben ist. Ab dem Steuerjahr 2023 können Zweiverdienerehepaare neu maximal 13 600 (bisher 13 400 Franken) vom steuerbaren Einkommen abziehen. Der Kinderabzug und der Unterstützungsabzug steigen auf je 6600 Franken (bisher 6500 Franken).

Durch den Ausgleich der kalten Progression kommt es zu Tarifanpassungen über alle Tarifstufen. Ehepaare in rechtlich und tatsächlich ungetrennter Ehe zahlen neu erst Steuern ab einem steuerbaren Einkommen von 28 800 Franken (bisher 28 300 Franken). Der Höchstsatz wird neu erst ab einem steuerbaren Einkommen von 912 600 Franken erreicht (bisher 895 900 Franken).

Zusätzlich dürfen für die notwendigen Kosten für Fahrten zwischen Wohn- und Arbeitsstätten neu maximal 3200 Franken (bisher 3000 Franken) abgezogen werden.

Die seit dem letzten Ausgleich der kalten Progression aufgelaufene Teuerung beträgt 2,04 Prozent. Letztmals glich das EFD die kalte Progression in den Jahren 2011 und 2012 aus.

Quelle: Eidgenössisches Finanzdepartement

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