Ausgleich der kalten Progression

11.05.2023

Aufgrund der Teuerung der letzten Jahre wird bei den bernischen Kantons- und Gemeindesteuern per 2024 die kalte Progression auf allen Tarifen, Abzügen und Steuerfreibeträgen ausgeglichen.

Steigen als Folge der Teuerung die Löhne, führen progressive Steuertarife zu prozentual höheren Einkommensteuern. Dieser Effekt ist unerwünscht und das Steuergesetz sieht vor, dass zur Vermeidung einer Steuererhöhung die Tarife, Abzüge und Steuerfreibeträge an die Teuerung anzupassen sind.

Der Regierungsrat hat zunächst beschlossen, dass die Einkommenssteuertarife per 1. Januar 2024 um 2,5 Prozent gesenkt werden. Zudem hat der Regierungsrat eine Vorlage zuhanden des Grossen Rats verabschiedet. Mit dieser sollen auch die übrigen Tarife, Abzüge und Steuerfreibeträge per 1. Januar 2024 angepasst werden. Der Grosse Rat wird darüber anlässlich der Herbstsession 2023 befinden. 

Sobald die Änderungen rechtskräftig sind, werden die neuen Tarife, Abzüge und Steuerfreibeträge automatisch in TaxMe-Online integriert. Sie brauchen also keine eigenen Berechnungen anzustellen, wenn Sie Ihre Steuererklärung 2024 online ausfüllen werden.

Quelle: Steuerverwaltung Kanton Bern

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