Das elektronische Einreichen der MWST-Deklaration

Die mehrwertsteuerpflichtigen Unternehmen haben die Möglichkeit, die Mehrwertsteuer elektronisch abzurechnen. Dieser Schritt in Richtung E-Government vereinfacht den Kontakt zur Eidgenössischen Steuerverwaltung. Online-Abrechnungen sind kostenlos, schnell und immer verfügbar.

An Spitzentagen werden bis zu 15'000 Exemplare der Mehrwertsteuerabrechnungen bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung eingereicht. Pro Jahr sind es rund 1,2 Millionen. Bei der Online-Abrechnung der Mehrwertsteuer fällt der Papierverbrauch fast weg und schont dadurch die natürlichen Ressourcen. Die Online-Mehrwertsteuerabrechnung wurde in den Kantonen Basel-Stadt, Solothurn, Thurgau und Uri erfolgreich getestet und ist ab sofort verfügbar. Die Papierformulare können jedoch weiterhin auf dem Postweg eingereicht werden und verlieren ihre Gültigkeit nicht. Die Unternehmen haben die Möglichkeit ihre Treuhänder zu bevollmächtigen, damit auch sie Zugriff auf das Portal haben.

Neben der Einreichung der Mehrwertsteuerabrechnungen können Korrekturen ganz einfach vorgenommen sowie Fristverlängerungen elektronisch beantragt werden. Die Jahresabstimmung kann ebenfalls online eingereicht werden und es ist eine Übersicht mit den pendenten sowie den eingereichten Abrechnungen vorhanden. Die Unternehmen werden benachrichtigt sobald die nächste Abrechnung vorhanden ist.

Das elektronische Einreichen der Mehrwertsteuerabrechnung ist dank ESTV SuisseTax sicher. Die ESTV SuisseTax ist das neue E-Government Portal der ESTV und basiert auf den neuesten Sicherheitsstandards.

Ihre Vorteile: 

  • Die Einreichung der MWST-Abrechnung ist 24 Stunden, 7 Tage die Woche möglich
  • Zeit sowie Kosten werden durch Wegfall des Postweges gespart
  • Dank der Abrechnungshistorie ist jederzeit eine Nachverfolgbarkeit möglich
  • Der Papierverbrauch ist kleiner und die natürlichen Ressourcen können dadurch geschont werden
  • Durch die elektronische Benutzerverwaltung können Rechte an weitere Personen vergeben werden
  • Rollenmodell ermöglicht flexiblen Einbezug von Dritten wie z.B. Treuhändern