Steuererklärung
Von natürlichen Personen sind die Steuererklärungen im Kanton Solothurn bis am 31. März einzureichen. Die Frist für juristische Personen läuft am 30. Juni ab.
Diese Fristen können natürliche Personen bis am 31. Juli gebührenfrei erstrecken. Juristische Personen können eine Fristerstreckung gebührenfrei bis am 31. Oktober beantragen.
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